Die im April 2012 von der GEMA vorgestellte Tarifreform im Veranstaltungsbereich wurde umfassend in Politik, Medien und Öffentlichkeit diskutiert. Insbesondere die Änderungen für den Tarifbereich der Clubs und Diskotheken führten zu teils sehr emotionalen Diskussionen. Um die neuen Tarife objektiv beurteilen zu lassen, hatte die GEMA im Anschluss an deren Veröffentlichung ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet. Die Schiedsstelle hat nun einen Einigungsvorschlag erarbeitet, der der GEMA am 15.04.2013 zugestellt wurde.
Die Schiedsstelle bewertet in ihrem Einigungsvorschlag das zentrale Anliegen der GEMA als „sachgerecht und angemessen“, die Höhe der GEMA-Vergütung an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear auszurichten. Statt einer Tarifvereinheitlichung im Veranstaltungsbereich fordert die Schiedsstelle allerdings, weiterhin an dem bestehenden Tarifsystem mit einer Vielzahl von Tarifen festzuhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.gema.de/veranstaltungstarife
Die GEMA wird nun zusammen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Bewertung des Schiedsspruchs vornehmen und Verhandlungen für die Zeit ab 2014 führen. Die mit der Bundesvereinigung vereinbarte Übergangsregelung für 2013 bleibt bestehen. Die GEMA wird sich weiterhin darum bemühen, die Interessen Ihrer Mitglieder in konstruktiver Form in die Verhandlungen einzubringen und eine Lösung zu finden, die sowohl für die Veranstalter und Musiknutzer als auch für Sie, die Urheber, angemessen ist.
(Quelle: GEMA)