YouTube erzielt Etappensieg gegen die Gema

Bild YouTube sei nicht direkt für seine Inhalte verantwortlich, hat ein Gericht entschieden. Die Onlineplattform muss der Gema keinen Schadenersatz zahlen.

Die Videoplattform YouTube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat eine Schadenersatzklage der Gema abgewiesen, wie beide Parteien mitteilten. Nach Angaben von Google, zu dem YouTube gehört, bestätigten die Richter dessen Status als sogenannten Hostprovider – also als technische Onlineplattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Das Landgericht veröffentlichte zunächst keine Begründung für das Urteil.

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