Die Videoplattform YouTube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat eine Schadenersatzklage der Gema abgewiesen, wie beide Parteien mitteilten. Nach Angaben von Google, zu dem YouTube gehört, bestätigten die Richter dessen Status als sogenannten Hostprovider – also als technische Onlineplattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Das Landgericht veröffentlichte zunächst keine Begründung für das Urteil.
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